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Nachtragshaushalt 2015: Landesregierung entlastet Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen und sichert die „Zukunftsoffensive Bildung“

Der niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 14.07.2015 ein Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet, mit dem die niedersächsische Landesregierung die Konsequenzen aus den gestiegenen Flüchtlingszahlen sowie den Entwicklungen im Bildungsbereich gezogen hat.

Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen stellt die Kommunen und das Land Niedersachsen vor große Herausforderungen. Ein Bündel von Maßnahmen wird die Kommunen dabei entlasten. Mit einer Soforthilfe des Landes in Höhe von 40 Millionen Euro und der Verdoppelung der pauschalen Hilfe des Bundes, der seine für 2016 geplanten Hilfen auf das laufende Jahr vorziehen wird, werden die Kommunen mit insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. Niedersachsen trägt nicht nur die eigene Soforthilfe, sondern letztlich auch die Hälfte der Bundesmittel.

Eine Entlastung der Kommunen soll auch durch eine Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachen erreicht werden, da so die kurzfristige Unterbringung in den Kommunen zurückgeführt wird. Dafür werden die Mittel im Haushalt 2015 um insgesamt 25,8 Millionen Euro erhöht. Zudem werden fünf Millionen für eine Aufstockung des Ansatzes für Baumaßnahmen der Landesaufnahmebehörde Niedersachen verwendet. Um frühzeitig bedarfsgerechte Sprachförderung für eine gute berufliche Integration zu ermöglichen, werden zusätzlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Eine besondere Unterstützung ist vorgesehen für eine Gruppe alleinstehender Frauen sowie Minderjähriger, die der Gewalt durch den „Islamischen Staat“ zum Opfer gefallen sind. Für die Kosten der medizinischen Behandlung von bis zu 70 Personen werden in diesem Jahr 1,1 Millionen Euro und in den künftigen Jahren 6,8 Millionen Euro bereitgestellt. Der Nachtragshaushalt stellt zudem eine Verlängerung des bislang zum 30. Juni 2015 befristeten Programms zur Unterstützung der Einreise von syrischen Flüchtlingen zu ihren in Niedersachsen lebenden Verwandten sowie eine Erhöhung des Programms zur Unterstützung rückkehrwilliger Flüchtlinge sicher. Um Asylverfahren zeitnah abschließen zu können, werden schließlich die Asylkammern bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten zum 1. September 2015 befristet mit 14 zusätzlichen Stellen ausgestattet.

Zur Fortsetzung der „Zukunftsoffensive Bildung“ werden - im Hinblick auf das aktuelle Urteil des OVG Lüneburg - 740 Stellen für Gymnasiallehrkräfte als Sofortmaßnahme geschaffen werden. Das entspricht genau der Anzahl von Stellen, die im letzten Jahr für andere schulische Zwecke wie beispielsweise Ganztagsbetreuung umgewidmet worden sind. Das erforderliche Budget ist anteilig für das im September beginnende Schuljahr in Höhe von 13,2 Millionen Euro eingeplant. Für die im Schuljahr 2014/1015 geleistete Mehrarbeit wurde mit fünf Millionen Euro Vorsorge getroffen. Damit verfolgt die Landesregierung konsequent ihren schulpolitischen Weg eines deutlich verbesserten Ganztagsschulangebotes, besserer Rahmenbedingungen in der Inklusion und für die Qualitätsentwicklung der Schulen.

Niedersachsen hat seine Infrastruktur in der frühkindlichen Bildung in den letzten Jahren enorm ausgebaut und damit einen in der Vergangenheit entstandenen großen Rückstand in der frühkindlichen Bildung aufgeholt. So wurden über die ursprünglichen Prognosen hinaus 6.500 Plätze bewilligt, für die das Land auch die Finanzhilfe an die Träger der Einrichtungen leisten muss. Die dortigen Ansätze müssen um 83,1 Millionen Euro erhöht werden, um die Rechtsverpflichtungen gegenüber den Kindergarten-Trägern zu bedienen.

Zur Finanzierung der Mehrausgaben sind die mit der letzten Steuerschätzung prognostizierten Steuermehreinnahmen sowie Umschichtungen im Kultushaushalt vorgesehen.

 

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