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Die Landeshauptkasse

Mittelpunkt eines integrierten Haushaltsvollzugssystems


Wichtiger Hinweis

Sie haben auf Ihrem Girokonto eine Gutschrift oder Lastschrift gefunden, in der als Auftraggeber die „Niedersächsische Landeshauptkasse" angegeben ist, und Sie sind auf der Suche nach Informationen zu diesem Umsatz? Die Landeshauptkasse führt zentral alle Zahlungen und Einzüge der niedersächsischen Finanzämter und sonstiger Behörden aus. Aufgrund einer Änderung im Kernbankensystem unserer Hausbank tritt sie beim Zahlungspartner im Kontoauszug als Auftraggeber in Erscheinung. Früher war als Auftraggeber die jeweilige Fachverwaltung bezeichnet gewesen.

Nachfragen zu Grund und Höhe einzelner Umsätze kann die Landeshauptkasse grundsätzlich nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich mit Rückfragen direkt an die zuständige Landesbehörde (z.B. in Steuersachen an das Finanzamt, in Bezüge-/Versorgungsangelegenheiten an das NLBV, zu Wohngeld- und BAFöG-Zahlungen an das IT.Niedersachsen, in Justizsachen an das zuständige Gericht usw.). In der Regel ist die zuständige Behörde in den Umsatzinformationen der Bank bezeichnet (identifiziert durch das Kürzel „ABWA"). In Zweifelsfällen kann Ihre Bank hierzu entsprechende Angaben machen; erkundigen Sie sich dort bitte nach dem „Abweichenden Auftraggeber" der Zahlung.

Bitte sehen Sie auch davon ab, (Rück-)Überweisungen auf das angegebene Girokonto der Landeshauptkasse vorzunehmen. Verwenden Sie bitte immer das Konto der zuständigen Behörde (Finanzamt, Gericht u.ä.), das Ihnen in Bescheiden oder Zahlungsaufforderungen bekannt gegeben wurde. Hierdurch stellen Sie die unmittelbare Gutschrift mit schuldbefreiender Wirkung bei der beteiligten Behörde sicher. Überdies vermeiden Sie mögliche Säumnisfolgen durch verspäteten Zahlungseingang. Dies gilt insbesondere für Steuerüberweisungen!

Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie die neuen Kontoangaben bitte nicht der Landeshauptkasse, sondern direkt Ihrem Finanzamt bzw. der fachlich zuständigen Landesbehörde mit (s.o.).

Informationen zur Niedersächsischen Landeshauptkasse

Drehscheibe des Zahlungsverkehrs und Zentralinstanz für die Buchführung der Einnahmen und Ausgaben des Landes Niedersachsen: die Niedersächsische Landeshauptkasse erfüllt - als Organisationseinheit des Niedersächsischen Finanzministeriums - im System des Haushaltskreislaufs vielfältige Aufgaben.

Die Landeshauptkasse ist als Zentralkasse zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen) für über 500 Dienststellen des Landes und die Führung und Verwaltung der Konten bei Kreditinstituten. Sie vollzieht jährlich circa 40 bis 50 Millionen Buchungen. Darüber hinaus rechnet sie täglich die Einnahmen und Ausgaben der Finanzämter (aus 57 Erhebungsstellen) ab.

Die Bündelung der Geldströme an zentraler Stelle gewährleistet eine tagesaktuelle Disponierbarkeit und erleichtert die Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Landes.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Landeshauptkasse modernster Technik, insbesondere durch den Einsatz stets aktueller elektronischer Haushaltswirtschafts- und Zahlungsverkehrssysteme.

Die LHK ist eingebunden in die Abläufe des Haushaltskreislaufs. Hieraus leiten sich folgende Kernaufgaben ab:

  • Liquiditätsplanung als strategisches und operatives Instrument zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Landes;
    Abstimmung mit den täglichen Dispositionen des Bereiches "Geld und Kredit" im Finanzministerium
  • Leistung der Auszahlungen und Annahme der Einzahlungen;
    Führung der Kontogegenbücher im unbaren Zahlungsverkehr
  • Führung der Sach- und Zeitbücher
  • Buchung, Überwachung und Abwicklung der nicht sofort in der Haushaltssystematik zuzuordnenden Ein- und Auszahlungen (Verwahrungen und Vorschüsse)
  • Durchführung der Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse
  • Abrechnung mit den Erhebungsstellen der Finanzämter und Landesbetrieben

Kontakt:
Niedersächsische Landeshauptkasse
Schiffgraben 10
30159 Hannover

Telefon: (0511) 120 8557 (Bitte nicht zur Rückfrage nach Gut-/Lastschriften aus den oben genannten Gründen nutzen.)
Telefax: (0511) 120 8074
E-Mail: LHK@mf.niedersachsen.de

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