Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Steuern

Ohne Steuereinnahmen wäre der Staat nicht in die Lage, seine vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehören beispielsweise die Aufgaben der Polizei und Gerichte, der Betrieb von Schulen und Hochschulen, die Unterhaltung einer modernen Infrastruktur sowie der Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Jede Bürgerin und jeder Bürger profitiert von den Leistungen, die damit finanziert werden. Andererseits sind alle verpflichtet, Steuern zu zahlen.

Die Erwartungen an das Steuerrecht sind dabei vielfältig und mitunter gegenläufig: Die Besteuerung soll gerecht sein und die jeweilige Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Steuern sollen zum Teil einen sozialen Ausgleich herstellen und daneben wie bei der Tabaksteuer eine Lenkungsfunktion wahrnehmen. Im Ganzen soll das Steuerrecht möglichst einfach und verständlich sein, aber zugleich zielgenau wirken und keine Möglichkeiten zur Umgehung bieten. Und natürlich soll die Finanzierung der Aufgaben des Staates gesichert werden. Im Spannungsfeld dieser Ziele und Vorstellungen bewegt sich die Steuerpolitik.

Die meisten Steuergesetze fallen in unserem föderalen Staat in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Das Land Niedersachsen wirkt wie die anderen Länder über seine Vertreterinnen und Vertreter im Bundesrat an der Steuergesetzgebung mit. Dabei ist Steuergerechtigkeit ein wichtiges Thema. Hierzu gehört unter anderem die konsequente Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der missbräuchlichen Steuergestaltung. Eine planmäßige Nutzung von „Schlupflöchern“, die der Gesetzgeber nicht beabsichtigt hat, geht auf Kosten der Allgemeinheit. Deshalb sollten solche Bestrebungen möglichst früh erkannt und durch – international abgestimmte – Maßnahmen verhindert oder eingedämmt werden können.

Für den Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere hat Steuergerechtigkeit eine sehr hohe Priorität. Über den Bundesrat setzt er sich für eine möglichst gleichmäßige und gerechte wie effektive Besteuerung ein. Ein Ziel dieser Legislaturperiode ist auch eine Verbesserung der Personalsituation in der Steuerverwaltung. Insbesondere der Außendienst und speziell die Steuerfahndung und die Betriebsprüfung müssen gut aufgestellt sein. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern sorgen tagtäglich für die Umsetzung der Steuergesetze.

"leer"

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln