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Juni 2026
Besondere Schwerpunkte des Doppelhaushalts 2027/28 und der Mittelfristigen Planung 2026 bis 2030 sind:
➡️ Bildung
➡️ Innere Sicherheit und Justiz
➡️ Öffentlicher Personennahverkehr
➡️ Gesundheitsversorgung
➡️ Unterstützung der Kommunen
➡️ Tier-, Natur- und Klimaschutz
➡️ Kultur
➡️ Soziale Infrastruktur
➡️ Wohnraum- und Städtebauförderung
➡️ Landesbau
Kleinere vererbte Vermögen sind durch großzügige Freibeträge bis zu 500.000 Euro ausgenommen. Die mittleren Vermögen leisten in der Regel ihren angemessenen Erbschaftsteuer-Beitrag. Doch bei sehr großen Erbschaften gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die zu einem erheblichen Ungleichgewicht führen können.
Deshalb hat Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den norddeutschen Finanzressorts Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vorgelegt.
Das Ziel: Gerechtigkeitslücken müssen geschlossen werden.
Der Weg:
à Zielgenaue Reform der Verschonungsregeln bei sehr großen Betriebsvermögen
à Zugleich Ausweitung von Stundungsmöglichkeiten, um Betriebe in ihrer Existenz zu sichern und Unternehmensnachfolgen weiter zu ermöglichen
à Steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen überarbeiten
à Freibeträge und Tarife prüfen
Maßstab aller Maßnahmen müssen Verteilungsgerechtigkeit, stabile Einnahmen für die Länder und eine unbürokratische Umsetzung sein.
Das betrifft drei Fallgruppen:
-> Resthöfe: Ein vollständiger oder teilweiser Erlass der Grundsteuer ist für ehemalige land- und forstwirtschaftliche Betriebe möglich, bei denen große Nebengebäude dauerhaft leer stehen und deren Nutzfläche 300 Quadratmeter überschreitet. Außerdem dürfen die früheren land- und forstwirtschaftlichen Hof- und Wirtschaftsgebäude tatsächlich dauerhaft nicht mehr genutzt werden.
-> Unbebaute und ungenutzte Grundstücke: In der zweiten Fallgruppe sind unbebaute Grundstücke, deren Flächen 3000 Quadratmeter überschreiten und die dauerhaft nicht genutzt werden. Sie dürfen außerdem nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören, weil sie dann unter die Grundsteuer A fallen würden.
-> Sportflächen: Ebenfalls unter die Härtefallregelung fallen können verpachtete Grundstücke, die für sportliche Aktivitäten von einer gemeinnützigen Institution genutzt werden.
Wer glaubt, unter die Härtefallregelung zu fallen, muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde einen Antrag stellen, die den Grundsteuerbescheid erlassen hat. Für 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die Grundstücksverhältnisse unverändert, ist kein erneuter Antrag nötig.
Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere sagt dazu: „Gemeinden können mit dieser Anpassung nun Härtefälle abmildern und gute, an die lokalen Verhältnisse angepasste Lösungen finden. Damit der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Rahmen bleibt, haben wir die Härtefälle im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal präzisiert und Mindestgrößen eingeführt. Nun ist eine wirksame Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Sportvereinen möglich, ohne zugleich die Gemeinden zu überfordern.“
"Ich begrüße die Bereitschaft des Bundes, die immer wieder erörterte Problematik der kommunalen Altschulden anzugehen und die Länder bei der Entschuldung zu unterstützen. Mit Blick auf den Umfang des kommunalen Defizits ist die vorgesehene Bundesbeteiligung von 250 Millionen Euro pro Jahr aber nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Zum Vergleich: Der im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens vorgeschlagene bayerische Anteil an den befristet gewährten 400 Millionen Euro zur Entlastung finanzstarker Länder beträgt rund 230 Milionen Euro. Er ist also in etwa genauso groß wie die Mittel, die zur Lösung der Altschuldenproblematik für alle Kommunen von 10 finanzschwächeren Flächenländern pro Jahr insgesamt bereitgestellt werden sollen. Das steht in keinem Verhältnis."
Die Behauptung: Niedersachsen gibt im Vergleich mit den anderen Flächenländern vom Bundessondervermögen “Infrastruktur und Klimaneutralität” am wenigsten an seine Kommunen weiter.
Das stimmt nicht! Regierungssprecher Christian Budde macht den Fakten Check.
Ergebnis:
50 Prozent vom Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, also 4,7 Milliarden Euro, gehen direkt, pauschal und unbürokratisch an unsere Kommunen. Mehr als weitere 10 Prozent sind Investitionen des Landes, die im Interesse der Kommunen liegen.
Dazu kommen außerdem noch, unabhängig vom Sondervermögen:
➡️ 600 Millionen Euro im Pakt für Kommunalinvestitionen
➡️ Mindestens 290 Millionen Euro pro Jahr für Kita-Personalkosten
➡️ Weitere 600 Millionen für die die Kofinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds
➡️ 43 Millionen allein in diesem Jahr für kommunale Sportstätten, den ÖPNV und allgemeinbildende Schulen
➡️ 40 Millionen Euro zusätzlich für Verbraucherschutz und Veterinärbehörden
Und das sind nur die wichtigsten Beispiele.
Daran könnt ihr sehen: Das Land Niedersachsen ist und bleibt verlässlicher Partner seiner Kommunen.
Eigentlich war Oliver nach seinem Wirtschaftswissenschaft Studium schon auf dem Sprung aus der Verwaltung heraus. Heute bereitet er für das Finanzministerium Niedersachsen die Gremiensitzungen von verschiedenen Landesbeteiligungen vor und nimmt auch daran teil – teilweise als Aufsichtsratsmitglied.
In unserer neuen Mitarbeiter*innen-Geschichte erzählt Oliver selbst, wie er zu uns gekommen ist, welche Herausforderungen er beim Start hatte und was ihn an der Arbeit begeistert.
➡️ Wir wollen damit zeigen, dass hinter der Arbeit von Ministerien viele engagierte Menschen stehen. Klickt jetzt durch die Slides, um mehr über Olivers Weg zu erfahren.
Vereinigt als Bundesrepublik Deutschland ist doch jedes Land unterschiedlich, hat Stärken, Schwächen und Eigenarten. Jedes Bundesland nimmt unterschiedlich viele Steuern ein und hat unterschiedlich hohe finanzielle Belastungen. Trotzdem soll in jedem Land für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ungefähr gleich viel Geld zur Verfügung stehen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen.
Dabei geht es um Basics wie Bildung, Sicherheit und Infrastruktur. Regelmäßig gibt es darum einen Kassensturz und die eingenommenen Steuern werden vom Bund aufgeteilt. Manche Länder bekommen dann mehr, als sie eingenommen haben, andere weniger. Kein Land muss mehr abgeben, als es sich leisten kann.
Länderfinanzausgleich heißt also Solidarität und das steht sogar im Grundgesetz. Bonus: Wusstet ihr, dass der Länderfinanzausgleich ganz korrekt eigentlich Finanzkraftausgleich heißt?
Naja, vielleicht war es keine Absicht, weil du Angaben wirklich nur vergessen hast, aber dir hätte auffallen müssen, dass da was nicht stimmt. Das nennt man leichtfertige Steuerverkürzung. Keine Steuerstraftat, aber grob fahrlässig. Darum kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben, wodurch du zu wenig Steuern zahlst, sind aber eine Steuerstraftat. Die kann im besonders schweren Fall bis zu 10 Jahre Gefängnis nach sich ziehen.
Steuerhinterziehung wird also streng verfolgt, denn es ist Diebstahl an unserer Gesellschaft. Diese Steuereinnahmen fehlen nämlich überall dort, wo der Staat die Kosten trägt, zum Beispiel in den Schulen, Krankenhäusern, bei der Feuerwehr oder den Gerichten.
