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Tarife und Entgelt

Das Niedersächsische Finanzministerium nimmt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes zentrale Arbeitgeberfunktionen wahr. Es vertritt die Interessen des Landes Niedersachsen in der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL), einem Arbeitgeberverband, dem - mit Ausnahme Hessens - alle Bundesländer angehören. Dieser hat mit den Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) ausgehandelt, welcher seit dem 01. November 2006 in Kraft ist.

Der TV-L und ergänzende Tarifverträge regeln u. a. die Arbeitsbedingungen sowie die Vergütung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Der Vergütung liegt eine Tabelle zugrunde, die sich in 15 Entgeltgruppen mit je 6 Stufen gliedert.
Die wichtigste Grundlage für die Eingruppierung in die zutreffende Entgeltgruppe ist die sog. Entgeltordnung, die als Anlage A zum TV-L in den nächsten Dokumenten eingestellt ist.
Die Bemessung des Entgelts richtet sich ausschließlich nach der Art der übertragenen Tätigkeit und der Erfahrung.

Ferner wird eine Jahressonderzahlung - gestaffelt nach Entgeltgruppen - gewährt.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach dem TV-L beträgt in Niederachsen zur Zeit 39 Stunden und 48 Minuten.

Für Lehrkräfte existiert eine gesonderte Entgeltordnung.

Die Texte der genannten Tarifverträge sind über einen Link zur Internetseite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zugänglich.

Weitere Informationen finden sie unter den oben im Navigationsbereich aufgeführten Rubriken.




Tarife
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Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zugänglich.


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