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Finanzminister Schneider möchte kommunale Mandatsträger entlasten

Hannover. Finanzminister Peter-Jürgen Schneider kündigte am Dienstag eine Initiative an, die bisher steuerpflichtige private Nutzung von Tablet-PC`s und anderen mobilen Endgeräten für Abgeordnete von Kommunen und Landkreisen steuerfrei stellen zu wollen. „Durch eine Veränderung der bestehenden bundesgesetzlichen Regelung zeigen wir, dass wir die steuerlichen Sorgen kommunaler Mandatsträger in diesem Punkt ernst nehmen“, so Schneider.

Viele Landkreise, Städte und Kommunen stellen ihren Ratsmitgliedern und Kreistagsabgeordneten für die Mandatstätigkeit Tablet-PC`s bzw. vergleichbare Geräte zur Verfügung. Neben elektronischer Recherchemöglichkeiten im Rahmen der Mandatsausübung oder dem Verfassen von Stellungnahmen und Anträgen könnten Mandatsträgern so auch umfangreiche Sitzungsunterlagen papierlos übermittelt werden. Die Mandatsausübung werde so auf der einen Seite erleichtert, auf der anderen Seite können Kommunen Kosten für Papier und Druck einsparen.

Dürfen die mobilen Geräte daneben zu Hause auch privat genutzt werden, ist nach geltendem Recht in der Steuererklärung ein zu versteuernder geldwerter Vorteil anzusetzen. Für Arbeitnehmer ist die private Nutzung von durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Geräte hingegen steuerfrei.

„Niedersachsen wird für das kommende Steuergesetzgebungsverfahren im zweiten Halbjahr 2014 einen Bundesratsantrag vorbereiten, in dem die Steuerbefreiung für die private Nutzungsmöglichkeit von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten durch kommunale Mandatsträger wie bei Arbeitnehmern gefordert wird“, bestätigte Schneider.

Die steuerliche Gleichbehandlung unterstütze die digitale Umstellung der Kommunalverwaltung und vermindere den bürokratischen Aufwand der Mandatsträger, der durch die oftmals schwierige Abgrenzung zwischen Nutzung im Rahmen des kommunalen Mandates und der privaten Nutzung entstehe.

„Letztlich wäre die Gesetzesänderung so auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung“, so Schneider.

Aktuelles Bildrechte: Nds. Finanzministerium

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erstellt am:
10.06.2014

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