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Strukturreform für eine zukunftsfeste und weiterhin bürgernahe Finanzverwaltung

Die Niedersächsische Landesregierung hat 2018 eine Strukturreform der niedersächsischen Steuerverwaltung beschlossen, um auf die kommenden demografischen Herausforderungen und die sich durch die Digitalisierung ändernden Kommunikationswege der Bürgerinnen und Bürger vorbereitet zu sein. Damit wird die Steuerverwaltung zukunftsfähig, noch effektiver und bleibt weiterhin bürgerfreundlich aufgestellt.

Ziel der Reform, die die Steuerverwaltung selbst angestoßen und unter Beteiligung der betroffenen Finanzämter und der Personalvertretungen vorangetrieben hat, ist zu gewährleisten, dass die Finanzämter auch künftig in allen ihren fachlichen Einheiten die ihnen obliegenden Aufgaben effektiv und effizient erfüllen können. Ihr Kernstück ist die Zusammenlegung von 16 Finanzämtern unter Beibehaltung aller bisherigen Standorte. Dazu werden jeweils zwei Finanzämter unter Berücksichtigung ihrer regionalen Beziehungen zu einem Finanzamt fusioniert.

Damit richtet die Steuerverwaltung ihre Aufbaustruktur auf die demografische Entwicklung aus und sichert zugleich für die betreffenden Regionen und deren Bürgerinnen und Bürgern ihre Präsenz vor Ort.

Die demografische Entwicklung führt in bestimmten Regionen Niedersachsens dazu, dass die Bevölkerungszahl mittelfristig immer weiter zurückgeht. Damit geht ein Wandel der wirtschaftlichen Struktur vor Ort einher und die Arbeitssituation in den jeweils betroffenen Fi­nanzämtern verändert sich. Um zu vermeiden, dass in diesen Finanzämtern Arbeitsbereiche entstehen, die für sich genommen zu klein sind, um notwendiges Spezialwissen vorzuhalten oder Vertretungsregelungen zu ermöglichen, bedarf es der Zusammenlegung der betroffenen Bereiche. Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, Personal-, Sach- oder Finanzmittel einzusparen oder Standorte zu schließen, sondern es geht allein darum, die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Steuerverwaltung zu gewährleiten und dabei weiterhin die Präsenz in der Fläche beizubehalten.

Ganz wesentlich ist also, dass bei den Fusionen stets beide Standorte erhalten bleiben. So kann die Steuerverwaltung ihr Potenzial zur Nachwuchsgewinnung in allen Regionen entfalten und das Land bleibt als Arbeitgeber in der Fläche vertreten.

Kurzbegründung für die Zusammenlegungen:

Finanzämter Lüchow und Uelzen

Beim Finanzamt Lüchow handelte es sich um das kleinste niedersächsische Finanzamt mit einer Personalzuweisung von rund 57 Vollzeiteinheiten. Das Finanzamt Uelzen war ein kleines Finanzamt mit einer Personalzuweisung von rund 110 Vollzeiteinheiten.

Aufgrund der demografischen Entwicklung war davon auszugehen, dass die kleinen Arbeitsbereiche, insbesondere im Finanzamt Lüchow, spätestens 2031 nicht mehr über die erforderliche Größe verfügen würden, die eine fachliche Spezialisation und eine gesicherte Vertretung in Zeiten von Vakanzen zulassen.

Finanzämter Aurich und Wittmund

Das Finanzamt Wittmund war ein kleines Finanzamt mit einer Personalzuweisung von rund 70 Vollzeiteinheiten. Langfristig war dort ebenfalls zu erwarten, dass die kleinen Arbeitsbereiche bedingt durch die demografische Entwicklung zu klein werden würden.

Das Finanzamt Aurich war ein kleines Finanzamt mit einer Personalzuweisung von rund 111 Vollzeiteinheiten. Die Prognose der demografischen Entwicklung im Landkreis Aurich geht von einer Verringerung der 20-<65-Jährigen von circa 14 Prozent und im Landkreis Wittmund sogar von einer Verringerung von circa 20 Prozent.

Finanzämter Braunschweig-Altewiekring und Helmstedt

Das Finanzamt Helmstedt ist ein kleines Finanzamt mit einer Personalzuweisung von rund 80 Vollzeiteinheiten. Auch dort ist zu erwarten, dass die ohnehin schon kleinen Arbeitsbereiche in den nächsten Jahren für eine angemessene Aufgaben­wahrnehmung zu klein werden.

Das Finanzamt Braunschweig-Altewiekring ist ein mittelgroßes Finanzamt mit einer Perso­nalzuweisung von rund 177 Vollzeiteinheiten. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes umfasst Außenbereiche der Stadt Braunschweig und die im Landkreis Peine liegenden Ge­meinden Vechelde und Wendeburg sowie die zum Landkreis Wolfenbüttel gehörende Samtge­meinde Sickte und die Gemeinde Cremlingen.

Durch die vorgesehene Abgabe der Zuständigkeit für die oben genannten Kommunen vom Finanzamt Braunschweig-Altewiekring an die Finanzämter Peine und Wolfenbüttel werden die Finanzämter Peine und Wolfenbüttel gestärkt.

Finanzämter Emden und Norden

Das Finanzamt Norden war ein kleines Finanzamt mit einer Personalzuweisung von rund 79 Vollzeiteinheiten. Das Finanzamt Norden liegt im Landkreis Aurich. Das Finanzamt Emden war ebenfalls ein kleines Finanzamt mit einer Personalzuweisung von rund 84 Vollzeiteinheiten.

Trotz geringerer demografischer Effekte als im Landesdurchschnitt war davon auszugehen, dass sich Arbeitsbereiche an beiden Standorten weiter verkleinern würden.

Finanzämter Goslar und Bad Gandersheim

Bei den Finanzämtern Bad Gandersheim und Goslar bestand die Besonderheit, dass sich der Amtsbezirk des Finanzamtes Bad Gandersheim über einen Teil des Landkreises Northeim und einen Teil des Landkreises Goslar erstreckte. Beide Finanzämter waren kleine Finanzämter mit Personalzuweisungen von rund 94 und 102 Vollzeiteinheiten. Es war absehbar, dass kleine Arbeitsbereiche auch in diesen beiden Finanzämtern alsbald deutlich zu klein werden. Die bereits landkreisübergreifende Zuständigkeit des Finanzamtes Bad Gandersheim und die relative Nähe beider Finanzämter zueinander legten es nahe, beide Amtsbezirke zusammenzufassen.

Finanzämter Hameln und Holzminden

Das Finanzamt Holzminden ist ein kleines Finanzamt mit einer Personalzuweisung von gegenwärtig rund 70 Vollzeiteinheiten. Auch in diesem Finanzamt werden die kleinen Arbeitsbereiche voraussichtlich deutlich zu klein werden. Das Finanzamt Hameln ist ein mittelgroßes bis großes Finanzamt mit einer Personalzuweisung von 200 Vollzeiteinheiten. Durch die Übernahme der Besteuerung eines Viertels der in Deutschland tätigen polnischen Bauunternehmen in 2017, für die bis dahin Brandenburg zentral für alle Länder zuständig war, und durch die eigens dafür eingerichtete Dienststelle „ZEPU“ (Zentralstelle zur Besteuerung pol­nischer Bauunternehmer) wurde es bereits gestärkt.

Finanzämter Hildesheim und Alfeld

Das im Landkreis Hildesheim gelegene Finanzamt Alfeld war ein kleines Finanzamt mit einer Personalzuweisung von 63 Vollzeiteinheiten. Das Finanzamt Hildesheim war ein großes Finanzamt (Personalzuweisung rund 217 Vollzeiteinheiten).

Beide Finanzämter lagen im selben Landkreis. Aufgrund der demografischen Entwicklung war für das Finanzamt Alfeld zu erwarten, dass die kleinen Arbeitsbereiche 2031 nicht mehr über die erforderliche Größe verfügen würden, die eine fachliche Spezialisation und eine gesicherte Vertretung in Zeiten von Vakanzen zugelassen hätten.

Finanzämter Northeim und Herzberg am Harz

Das Finanzamt Herzberg am Harz war ein kleines Finanzamt mit 85 Vollzeiteinheiten im Landkreis Göttingen. Auch beim Finanzamt Herzberg am Harz zeichnete sich ab, dass die kleinen Arbeitsbereiche in der Zukunft deutlich zu klein werden würden. Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Northeim umfasste bereits die sich im Altkreis Göttingen befindende Samtgemeinde Gieboldehausen und die Gemeinde Duderstadt. Es war ein kleines bis mittelgroßes Finanzamt mit einer Personalzuweisung von 130 Vollzeiteinheiten. Gestärkt worden ist es 2016 durch die Zentralisierung der „Info-Hotline“ der niedersächsischen Steuerverwaltung.


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Bürgerbefragung 2019/2020

Fast 190.000 Bürgerinnen und Bürger und davon knapp 19.000 aus Niedersachsen beteiligten sich an einer einjährigen Befragung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger sind sehr zufrieden mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Finanzamtes. Verbesserungsbedarf sehen sie in der Steuersprache.

  Ergebnisse der Bürgerbefragung der Finanzämter für Niedersachsen
(PDF, 0,09 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
08.06.2023

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