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Reform der Erbschaftsteuer – Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Finanzminister Schneider: „Niemand kann ein Interesse an einem verfassungswidrigen Gesetz haben.“


HANNOVER. Der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider begrüßt die Entscheidung des Bundesrates vom 8. Juli den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch Niedersachsen hat sich dafür stark gemacht. Im Vermittlungsausschuss muss der vorliegende Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet und die Vorgaben aus Karlsruhe berücksichtigt werden. Unter dem Druck der CSU sind weitere Veränderungen des ursprünglichen Entwurfs aus dem Hause Schäuble erfolgt. Mit dem jetzt vorliegendem Gesetzentwurf landen wir in ein paar Jahren wieder vor dem Verfassungsgericht. Das kann niemand wollen“, betonte Minister Schneider.

Das Bundesverfassungsgericht habe ganz klar formuliert, dass die Überprivilegierung großer betrieblicher Vermögen bei Unternehmensübergängen nicht verfassungsgemäß sei und dem Gesetzgeber aufgegeben hier Abhilfe zu schaffen, so Schneider weiter. Der aktuelle Gesetzentwurf werde dem aber durch die erneuten zahlreichen Begünstigungen in keinster Weise gerecht und führt in der Summe erneut zu einer verfassungswidrigen Überprivilegierung.

Die niedersächsische Landesregierung werde sich daher auch im Vermittlungsverfahren weiterhin für eine Reform einsetzen, die einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält und für Wirtschaft wie Finanzverwaltung praktikabel sei. Die Landesregierung werde dabei den Bestand und Schutz mittelständischer sowie familiär geprägter Unternehmen weiterhin nicht aus den Augen verlieren. Der Minister machte weiterhin deutlich, dass es hierbei keineswegs um eine „Neiddebatte“, sondern um die Schaffung von Rechtssicherheit gehe, an der alle Beteiligten ein Interesse haben müssten.


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