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Grundinstandsetzung und Neugestaltung des Plenarsaalbereiches des Niedersächsischen Landtages: Vergabekammer weist Beschwerde gegen das Land wegen offensichtlicher Unbegründetheit ab

Die ursprünglich mit Leistungen der technischen Ausrüstung des Plenarsaalbereiches des Niedersächsischen Landtages beauftragte und im August wegen erheblicher Vertragspflichtverletzung gekündigte Firma, ist vor der Niedersächsischen Vergabekammer mit der Beschwerde gegen ihre Nichtberücksichtigung bei der notwendigen Neuausschreibung gescheitert.

In ihrem am 15. November bekanntgegebenen Beschluss hat die Niedersächsische Vergabekammer diese Beschwer­de wegen offensichtlicher Unbegründetheit zurückgewiesen. Sie ist damit dem Land als Auftrag­geber in allen wesentlichen Punkten gefolgt und kommt zu dem Ergebnis, dass unter keinen Gesichtspunkten Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages bestehen. Bemerkenswert ist zudem, dass die Vergabe­kammer auf einen Anhörungstermin verzichtet hat.

Landtagspräsident Bernd Busemann und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider äußerten sich erfreut über diesen Beschluss. Auf Basis einer guten Dokumentation der Verfeh­lun­gen sei es gelungen, die nachhaltigen Zweifel an der Bereitschaft und Fähigkeit der Firma zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit darzulegen und die Kammer davon zu überzeugen.

Gegen den Beschluss der Vergabekammer ist nun innerhalb einer Frist von 14 Tagen die sofortige Beschwerde vor dem Vergabesenat beim OLG Celle möglich. Ob die unterlegene Firma davon Gebrauch macht bleibt abzuwarten.

Der weitere Fortgang des Beschwerdeverfahrens ist maßgeblich für die Auswirkungen bei Terminen und Kosten der Baumaßnahme. Belastbare Aussagen sind demnach derzeit nicht möglich. Die Chancen auf eine zeitnahe Weiterführung der betroffenen Arbeiten und Vermei­dung weiterer Verzögerungen sind mit der gestrigen Entscheidung jedoch in jedem Fall gestiegen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.11.2016

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