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Reform der Grundsteuer – Bundesrat beschließt mit großer Mehrheit Einbringung in den Bundestag

Der Bundesrat hat am (heutigen) Freitag die Einbringung der Gesetzentwürfe zur Reform der Grundsteuer in den Bundestag beschlossen. „Die große Mehrheit der Länder hat die dringende Notwendigkeit einer Grundsteuerreform erkannt. Mit dem heutigen Beschluss zur Einbringung der von Niedersachsen und Hessen vorgelegten Gesetzentwürfe kommen wir dem Ziel einer verfassungsfesten und gerechten Neugestaltung der Grundsteuer einen gewichtigen Schritt näher“, so der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Die Reform der Grundsteuer sei zwingend geboten, da es ernste verfassungsrechtliche Zweifel an der gegenwärtigen Rechtslage gebe und bereits mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig seien, so die Minister.

„Die Politik darf nicht untätig bleiben und sich vom Verfassungsgericht zum Handeln zwingen lassen. Vielmehr ist die Politik aufgefordert, Probleme zu erkennen und aus eigenem Antrieb zu handeln“, erklärte Schneider. Dies habe die Länderkammer durch ihre heutige Entscheidung gezeigt.

Daher appellierte Schneider auch an den Bundestag, die Gesetzentwürfe zeitnah umzusetzen, um so ihrer Verantwortung für die Kommunen und deren finanziellen Ausstattung gerecht zu werden. Finanzminister Schäfer ergänzte: „Rund 13 Milliarden Euro Einnahmen bringt die Grundsteuer den Kommunen jährlich. Jeder, der die Reform auf die lange Bank schieben will, gefährdet wegen der drohenden Feststellung der Verfassungswidrigkeit die kommunalen Haushalte. Das kann niemand wollen. Die große Mehrheit der Länder und die Kommunalen Spitzenverbände erwarten, dass auch die Bundespolitik vor diesem Handlungsdruck nicht die Augen verschließt.“

Die Länder Niedersachsen und Hessen hatten im September die Gesetzentwürfe für eine Grundsteuerreform dem Bundesrat vorgestellt. Hintergrund ist die geltende Grundstücksbewertung auf Grundlage jahrzehntealter Wertverhältnisse – 1964 im Westen und 1935 im Osten -, die über die Jahre zu erheblichen Wertverzerrungen geführt haben und nach Ansicht des Bundesfinanzhofes dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes widerspricht.

Neben den verfassungsrechtlichen Zweifeln ist durch die jahrelange Nichtberücksichtigung der Wertentwicklungen hier auch eine Gerechtigkeitslücke entstanden, die durch eine Neuregelung zu beseitigen ist.

Insgesamt werde die Grundsteuerreform aufkommensneutral ausgestaltet, betonte Schneider. Er widersprach damit denjenigen, die eine Kostenexplosion für Mieter und Hauseigentümer heraufbeschwören oder in der Reform gar einen ersten Schritt in Richtung Vermögensteuer sehen. „Solche Äußerungen gehen an der Sache vorbei und dienen nur der Verunsicherung“, so Schneider. Finanzminister Schäfer unterstützte das: „Ich kann nur davor warnen, das Reformvorhaben mit dem Totschlagargument der Steuererhöhung scheitern zu lassen. Zunächst geht es um die Bewertung der Grundstücke. Das sagt noch nichts über die Höhe der späteren Steuer für ein einzelnes Grundstück aus. Erst wenn die Neubewertung abgeschlossen ist, gilt es, das Aufkommen der neuen Grundsteuer einzutakten Unser Vorschlag gibt den Ländern dabei eine bislang noch nie dagewesene Freiheit, die Höhe der Grundsteuer an zentraler Stelle mit zu beeinflussen. Zusammen mit den Kommunen können wir so das Ziel einer aufkommensneutralen Reform erreichen. Das kann aber natürlich nicht bedeuten, dass jeder Bürger genau die gleiche Grundsteuer zahlen wird wie bisher. Denn dafür haben sich die Werte in den letzten Jahrzehnten zu weit auseinanderentwickelt. Wer aber mit der Ausrede, jegliche Mehrbelastung vermeiden zu wollen, die Hände in den Schoß legt, muss den Hausbesitzern in den weniger gefragten Vierteln erklären, warum sie weiterhin Jahr für Jahr die Steuer für Hausbesitzer in den besseren Vierteln mitzahlen sollen. Das ist für mich eine ganz elementare Frage der Gerechtigkeit!“

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