Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

Steuerschätzung: Bereits ab 2017 keine Neuverschuldung mehr nötig

Finanzminister Schneider schlägt dem Landtag Verzicht auf bisher geplante Kreditaufnahme vor.

Hannover. „Die schwarze Null ist schon 2017 möglich. Ich werde dem Landtag vorschlagen, auf die im Haushaltsplanentwurf 2017 enthaltende Kreditaufnahme von 360 Millionen Euro zu verzichten“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bei der Vorstellung der regionalisierten Ergebnisse der November-Steuerschätzung am (heutigen) Dienstag. Für 2018 ist schon im Entwurf des Haushalts auf neue Kreditermächtigungen verzichtete worden – erstmals in der Landesgeschichte.

Derzeit befindet sich der Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 im parlamentarischen Verfahren, sodass ein Verzicht auf die bisher vorgesehene Kreditaufnahme nur das Parlament selbst beschließen kann.

Möglich werde dies insbesondere auf Grund von einmaligen Einnahmen im Jahre 2017, vor allem durch eine höher ausfallende Zahlung des Bundes für die Flüchtlingsausgaben des Landes. Hinzu kommt eine nochmalige Absenkung der Zinsausgaben.

Für die Folgejahre habe die Steuerschätzung die bisherigen Planungen im Wesentlichen bestätigt.

Niedersachsen kann in 2016 auf der Basis der Regionalisierung der Steuerschätzung mit Steuereinnahmen inklusive Förderabgabe und weiteren Komponenten in Höhe von insgesamt rund 25,2 Milliarden Euro rechnen. Für die kommenden Jahre stellen sich die Einnahmen wie folgt dar: 2017: 25,7 Milliarden Euro; 2018: 26,6 Milliarden Euro und 2019: 27,2 Milliarden Euro.

Unter Berücksichtigung des Kommunalen Finanzausgleichs ergeben sich somit für den Landeshaushalt in den Jahren 2016 bis 2019 netto die folgenden Abweichungen von der bisherigen Planung:

2016: +607 Millionen Euro
2017: +263 Millionen Euro
2018: +133 Millionen Euro
2019: +108 Millionen Euro

Über die Verwendung der Mehreinnahmen des Jahres 2016 wird im Rahmen des Jahresabschlusses zu entscheiden sein. Den Mehreinnahmen der Folgejahre stehen bisher nicht veranschlagte zusätzliche gesetzliche Ausgaben in ähnlicher Höhe gegenüber, vor allem im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Auch für die niedersächsischen Gemeinden wird ein gegenüber der Mai-Schätzung positiveres Ergebnis vorhergesagt. Insgesamt ergeben sich für die niedersächsischen Gemeinden gegenüber der Mai-Steuerschätzung folgende Abweichungen:

2016: +120 Millionen Euro
2017: + 62 Millionen Euro
2018: + 35 Millionen Euro
2019: + 13 Millionen Euro

Schneider warnte angesichts der guten Entwicklung davor, die derzeit günstigen Rahmenbedingungen fortwährend als gegeben hinzunehmen: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind natürlich insgesamt erfreulich. Wir müssen aber genau hinsehen, auf welche Annahmen und Grundlagen sich die Schätzungen beziehen. Aus einmaligen oder zeitlich befristeten Effekten dürfen keine dauerhaften Haushaltsbelastungen erwachsen“, stellte der Minister klar. „Selbstverständlich sind die Umstände gerade günstig. Die Konjunktur ist robust, die Zinsen historisch niedrig. Davon profitiert der Haushalt nicht unerheblich. Wenn die Konjunktur schwächelt, die Zinsen wieder steigen und der Ausweg in Kredite wegen der Schuldenbremse versperrt ist, droht sonst der Kollaps“, mahnte Schneider.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen tagte vom 2. bis zum 4. November in Nürnberg, um die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden zu ermitteln.

Der aktuellen Steuerschätzung liegt eine Bestätigung der positiven konjunkturellen Entwicklung zugrunde. Das reale Wirtschaftswachstum für 2016 wird gegenüber der Mai-Schätzung um 0,1 Prozent auf 1,8 Prozent nach oben korrigiert. Für 2017 wird das reale Wirtschaftswachstum mit 1,4 Prozent prognostiziert und damit 0,1 Prozent weniger als noch im Mai angenommen.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.11.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln