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Umgang mit Kreditermächtigungen des Landes Niedersachsen

Hannover. Der Umgang der Niedersächsischen Landesregierung mit Restkreditermächtigungen entspricht der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der bisher über alle Parteigrenzen angewandten langjährigen Staatspraxis. „Die Frage des Verfalls von Kreditermächtigungen hat sich bisher nicht gestellt“, erklärte die Sprecherin des Niedersächsischen Finanzministeriums. Nach der Interpretation des § 18 Abs. 2 LHO durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof sollen nun Kreditermächtigungen aus dem Jahre 2012 mittlerweile verfallen seien und demnach nicht mehr zur Verfügung stehen. „Wir führen intensive Gespräche mit dem Landesrechnungshof, um Rechtsklarheit zu schaffen.“

Vor dem Hintergrund, dass am morgigen Dienstag erneut ein Gesprächstermin mit dem Landesrechnungshof stattfindet und für Mittwoch eine Erörterung auf der Tagesordnung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen steht, stößt die Klageankündigung der FDP-Fraktion im Finanzministerium auf Unverständnis.

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erstellt am:
14.07.2014

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