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Zukunftsinvestitionen für den Ausbau von Gigabitnetzen, der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen und für die Hochschulmedizin

Hannover. Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Mittwoch das Gesetz zur Gründung eines „Sondervermögens zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ und damit wichtige Zukunftsinvestitionen beschlossen. Finanzminister Reinhold Hilbers betonte in der Debatte, dass angesichts der rasanten technischen Entwicklung keine Zeit zu verschenken sei. Menschen, Unternehmen und Verwaltung in Niedersachsen werden so wichtige Chancen eröffnet und die Zukunftsfähigkeit des Landes gesichert.

In einem ersten Schritt stattet die Landesregierung das neue Sondervermögen mit 500 Millionen Euro aus. Im Rahmen der anstehenden Haushaltsklausur zum Haushaltsplanentwurf 2019 wird über die zweckgebundene Aufteilung dieses Betrages entschieden. In einem durch die Landesregierung zu beschließenden Maßnahmenfinanzierungplan sind dann die konkreten Einzelmaßnahmen aufzuführen. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen können so im Entwurf des Haushaltsplans 2019 dargestellt werden, damit nach der Sommerpause der Niedersächsische Landtag hierüber beraten kann. Nach Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen können dann bereits in diesem Jahr Verpflichtungen in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro eingegangen werden. Bis zum Jahr 2022 soll das Sondervermögen auf insgesamt eine Milliarde Euro ansteigen.

Ziel ist es, bis 2025 Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als einem Gigabit pro Sekunde im gesamten Landesgebiet zu ermöglichen. Der flächendeckende Ausbau mit hochleistungsfähigen Gigabitnetzen ist zudem eine wesentliche Voraussetzung, um die Verfügbarkeit des neuen Mobilfunkstandards 5G zügig herzustellen. Darüber hinaus sollen mit dem Sondervermögen Investitionsmaßnahmen zur Optimierung künftig digitaler Verwaltungsprozesse und zur Modernisierung der IT der Landesverwaltung finanziert werden. Auch Investitionsfördermaßnahmen zum Ausbau der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf kommunaler Ebene sowie außerhalb des Verwaltungsbereiches sollen ermöglicht werden, um Digitalisierungsprojekte zu erproben.

Zudem wurde mit dem heutigen Beschluss das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ um 300 Millionen Euro erhöht, um Investitionsmaßnahmen bei den Hochschulkliniken in Hannover und Göttingen im Bereich der Krankenhausversorgung zu finanzieren. Dem Sondervermögen wurden für diesen Zweck im Haushaltsjahr 2017 bereits 600 Millionen Euro zugeführt.

Beide Sondervermögen stellen sicher, dass die zugeführten Mittel entsprechend den jeweils festgeschriebenen Zweckbindungen verwendet werden. Die Finanzierung einzelner Maßnahmen erfolgt transparent unter Einbindung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen und der zuständigen Fachausschüsse des Niedersächsischen Landtages. Die Finanzierung wurde durch einen Überschuss des Jahresabschlusses 2017 ermöglicht.

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Zum Thema:

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung koordiniert alle mit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung verbundenen Aufgaben auf Landesebene und vernetzt die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover miteinander. Bis Sommer 2018 werden so in Zusammenarbeit mit allen anderen Ressorts konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne erarbeitet, die dann in dem „Masterplan Digitalisierung" vorgestellt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2018

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