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Zur Forderung der FDP, dass Finanzminister Schneider aus dem Aufsichtsrat der Salzgitter AG abberufen werden müsse, erklärt das Finanzministerium:

Die Forderung der FDP zur Abberufung von Finanzminister Schneider aus dem Aufsichtsrat der Salzgitter AG aufgrund einer angeblichen Korruptionsaffäre wird auch durch wiederholtes Vorbringen nicht stichhaltiger.

Seit Mitte März diesen Jahres wird über Durchsuchungen von Staatsanwaltschaft und Steuerermittlern beim Salzgitter Konzern öffentlich berichtet. Der Salzgitter Konzern hat hierzu mehrmals öffentlich erklärt, dass im Rahmen eines steuerlichen Ermittlungsverfahrens der Verdacht geprüft werde, ob die Salzgitter Mannesmann International Zahlungen unzutreffend als Betriebsausgaben gebucht haben könnte. Die Salzgitter AG vertritt die Auffassung, sämtliche Zahlungen zutreffend behandelt zu haben.
Dieser Themenkomplex ist Gegenstand eines laufenden steuerlichen Verfahrens und derzeit Gegenstand der Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten. Ermittlungsergebnisse von staatlichen Behörden abzuwarten ist nicht nur höflich, sondern sogar gesetzlich und verfassungsrechtlich geboten. Die FDP wäre gut beraten, sich hieran zu halten.

Hieraus vorab einen durch keinerlei Beweise und Tatsachen untermauerten Korruptionsverdacht gegen den damaligen Personalvorstand der Salzgitter AG und jetzigen Finanzminister Schneider zu konstruieren und sodann dessen Abberufung aus dem Aufsichtsrat zu fordern erscheint vor diesem Hintergrund abenteuerlich.

Zu den steuerlichen Vorgängen und der Haltung des Aufsichtsrates der Salzgitter AG dazu hat dessen Vorsitzender Rainer Thieme gegenüber der Braunschweiger Zeitung in der Ausgabe vom 05. September 2014 eindeutig Stellung genommen. Dort heißt es: Thieme betonte, dass der Aufsichtsrat der Salzgitter AG keinen Anhaltspunkt habe, dem Vorstand des Stahlkonzern zu misstrauen. Zitat Thieme: „Wir sind überzeugt, dass er alles ordnungsgemäß gemacht hat.“ Weiter warnte Thieme zudem vor Vorverurteilungen.
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Aktuelles Bildrechte: Nds. Finanzministerium

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2014

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