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E-Government-Verfahren

E-Government-Verfahren mit ihren vielen Schnittstellen zu Bürgern und Unternehmen spielen in der Steuerverwaltung eine zunehmend wichtige Rolle. Die Bedeutung der Digitalisierung wird durch das gemeinsame Vorhaben KONSENS des Bundes und der Länder unterstrichen.

Koordinierte Neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung (KONSENS)

Im Vorhaben KONSENS werden die steuerlichen Fachverfahren aller Bundesländer unter der Federführung eines Landes einheitlich entwickelt, wobei Niedersachsen als eines von sechs Mitgliedern einer Steuerungsgruppe eine besondere Verantwortung trägt.

Elektronische Verfahren für möglichst alle Phasen des Besteuerungsprozesses ersetzen schrittweise papierbasierte Verfahrensabläufe. Die Erledigung der steuerlichen Pflichten wird dadurch für alle Beteiligten erleichtert. Auch die Bürokratiekosten für Bürger, Unternehmen, Beraterschaft und Verwaltung werden reduziert.

Im Ergebnis leistet KONSENS damit einen wirkungsvollen Beitrag zur Steuerverfahrensvereinfachung. Für den Bürger sind insbesondere folgende Verfahren von Bedeutung:

Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

Mit dem Online-Angebot ELSTER bietet die Steuerverwaltung ein umfassendes E-Government-Angebot. Dafür entwickelten die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes eine Software zur Übermittlung von Steuererklärungen. Mit der ELSTER-Software können Einkommensteuererklärungen zu Hause am PC erstellt und anschließend elektronisch an das Finanzamt gesandt werden.

Unter www.elster.de wird die neue Programmversion (auch für die Vorjahre) zum Ausfüllen der Steuererklärungsformulare und zur elektronischen Übermittlung der Daten regelmäßig ab Mitte Januar angeboten. Über das plattformunabhängige Angebot „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" ist ebenfalls eine authentifizierte, papierlose Abgabe der Steuererklärung möglich.

Allein in Niedersachsen wurden im Jahr 2017 fast 7,5 Millionen Steueranmeldungen und Steuererklärungen im ELSTER-Verfahren abgegeben, davon mehr als 1,7 Millionen Einkommensteuererklärungen. Fast Zweidrittel aller Einkommensteuererklärungen werden damit in Niedersachsen mit ELSTER abgegeben. ELSTER gilt als eine der erfolgreichsten E-Government-Anwendungen.


Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Die vollelektronische Lohnsteuerkarte wird mit ELStAM umgesetzt. ELStAM ermöglicht dem Arbeitgeber, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer abzurufen, das heißt es stellt dem Arbeitgeber die entsprechenden Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch zur Verfügung.

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orausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

Bei der VaSt handelt es sich um ein Serviceangebot der Steuerverwaltung, das interessierte Bürger nutzen können, um zu ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeicherte Daten elektronisch abzurufen und in die Einkommensteuererklärung zu übernehmen.
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Masterplan Digitalisierung

Mit dem Masterplan Digitalisierung sorgt die Landesregierung für verlässliche Rahmenbedingungen in einem laufenden digitalen Transformationsprozess. In allen politischen Themenfeldern werden die wesentlichen Entwicklungen abgebildet, die notwendigen Handlungsschritte aufgezeigt und ehrgeizige Ziele gesteckt.

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