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Finanzminister Hilbers stellt Arbeitsschwerpunkte vor

Hannover. Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers hat am (heutigen) Mittwoch die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages überseine Arbeitsschwerpunkte für die 18. Wahlperiode unterrichtet.

„Ein handlungsfähiger Staat, der gute und beitragsfreie Bildung vom Kindergarten bis zum Studium gewährleisten will, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger garantieren, die Zukunftsaufgabe Digitalisierung anpacken und die Baubedarfe der Infrastruktur bedienen möchte, muss hierfür nachhaltig die finanziellen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen. Daran orientieren sich die Arbeitsschwerpunkte meines Ressorts“, so Finanzminister Hilbers.

Nachtragshaushalt 2018:

Minister Hilbers wies daraufhin, dass die neue Landesregierung gleich nach Regierungsantritt begonnen habe, die zentralen politischen Schwerpunktthemen auf den Weg zu bringen. „Damit diese möglichst zügig umgesetzt werden können und das Parlament hierüber zeitnah entscheiden kann, haben wir uns hierbei auf die politischen Prioritäten konzentriert sowie auf die notwendige Veranschlagung rechtlicher Verpflichtungen“, so der Minister. Der Nachtragshaushalt wird demnach die Beitragsfreiheit auch für das zweite und dritte Kindergartenjahr ab dem 01.08.2018 finanziell abbilden als auch die haushalterischen Voraussetzungen für 750 zusätzliche Stellen im Polizeibereich und die weitere Bereitstellung von 1.000 Lehrerstellen schaffen. Darüber hinaus wird die Investitionsförderung für den Krippenausbau erhöht, sodass weitere 2.500 Krippenplätze finanziert werden können.

Haushaltsplan 2019 und Mittelfristige Planung 2018-2022:

„Der Haushalt ist strukturell so zu konsolidieren, dass die Vorgaben des Grundgesetzes erfüllt, die Schuldenbremse dauerhaft eingehalten und das strukturelle Defizit auf Null zurückgeführt werden kann. Die haushaltspolitischen Weichenstellungen sind daher auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit auszurichten“, betonte Hilbers.

Zwar bilden die zu erwartenden Steuereinahmen der kommenden Jahre eine gute Einnahmebasis, man müsse aber auch die zwangsläufigen Mehrausgaben, wie zum Beispiel im Versorgungs- und Beihilfebereich sowie Kostensteigerungen bei Leistungen durch bundesgesetzliche Regelungen, gegenüberstellen, so Hilbers weiter. Auch müsse beachtet werden, welche finanziellen Folgen die Weichenstellungen einer neuen Koalition im Bund nach sich ziehen. Es ist geplant, dass die Landesregierung im Rahmen einer Haushaltsklausur im Juni den Haushaltsplanentwurf 2019 sowie die Mipla beschließt.

Einrichtungsgesetz „Sondervermögen Digitalisierung“:

Die Landesregierung sieht in der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eine zentrale Herausforderung, die es für die Zukunftsfähigkeit Niedersachsen zu bewältigen gilt. Daher ist dies auch ein wesentlicher Schwerpunkt der Regierungspolitik. Es ist beabsichtigt, bis zum Jahr 2022 eine Milliarde Euro an Landesmitteln über das „Sondervermögen Digitalisierung“ zur Verfügung zu stellen. In einem ersten Schritt sollen über den Jahresabschluss 2017 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. Das Finanzministerium wird hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten. Eine Kabinettsbefassung hierzu ist für April 2018 vorgesehen. Über die konkrete Aufteilung der zugeführten Mittel wird nach Erstellung und Vorlage des Masterplans entschieden.

Neuordnung der Finanzbeziehungen Land/Kommunen

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt von Finanzminister Hilbers liegt darin, eine notwendige Neuordnung der kommunalen Finanzbeziehungen zu 2020 vorzunehmen. Diese ist erforderlich, da die ab 2020 geltende Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zwar Steuermehreinahmen für Niedersachsen vorsehen, diese sich aber ohne weitere gesetzgeberische Maßnahmen vollständig auf die kommunale Ebene verlagern würden. Darüber hinaus werden kompensatorische Maßnahmen aus Landesmitteln erforderlich, da Mindereinnahmen bisheriger Entflechtungsmittel auszugleichen sind.

Schuldenbremse

„Ab 2020 gilt ein striktes Verbot der strukturellen Neuverschuldung. Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, auch im Übergangszeitraum bis 2020 keine neuen Schulden aufnehmen. Und wir wollen die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung verankern, um die besondere Bedeutung einer nachhaltigen Haushaltsführung hervorzuheben“, so Finanzminister Hilbers. Zielrichtung ist eine schlanke und strikte Änderung der Verfassung nach den Vorgaben des Grundgesetzes. Um die Handlungsfähigkeit des Staates zu gewährleisten, ist weiter geplant, die grundgesetzlich eröffneten Möglichkeiten zu nutzen, landesgesetzliche Regelungen zu schaffen, um auf konjunkturelle Schwankungen, Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen reagieren zu können. „Dabei werde ich auf eine klare Festlegung des Anwendungsbereichs dieser Ausnahmen achten. Die Sicherung der Schuldenbremse gegen Umgehungsmöglichkeiten ist mir ein besonderes Anliegen“, unterstrich Hilbers.

Optimierung des staatlichen Baumanagements

„Wir wollen eine zukunftsfähige und effiziente Hochbauverwaltung, die wichtige Dienstleistungen erbringt. Ich werde die begonnene Stabilisierung und Etablierung des Dienstleistungscharakters des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen weiter vorantreiben“, so Minister Hilbers. „Wir werden unter Hinzuziehung von externen Sachverstand das Staatliche Baumanagement weiter optimieren“, stellte der Minister klar. Es liege ein besonderes Augenmerk bei der Qualifizierung des vorhandenen Personals sowie einem verstärkten Einsatz bei der Nachwuchsgewinnung. Darüber hinaus ist auf die Einhaltung optimaler Verfahrensabläufe sowie Prozessoptimierung zu achten.

Grundsteuerreform

Unter steuerfachlichen Gesichtspunkten wird die Grundsteuerreform voraussichtlich zu den wesentlichen Arbeitsschwerpunkten dieser Legislaturperiode gehören. Dabei geht es auch darum, den Gemeinden die Grundsteuer als verlässliche eigene Einnahmequelle in Höhe von rund 13 Milliarden Euro bundesweit zu erhalten.

Die Herausforderung besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht die zugrundeliegende Einheitsbewertung voraussichtlich als nicht mehr verfassungsgemäß ansehen wird und der Gesetzgeber dann darauf reagieren muss. Ein bereits in der letzten Legislaturperiode des Bundestages durch die Länder eingebrachter Gesetzentwurf, wurde vom Bundestag nicht mehr beraten. Aus niedersächsischer Sicht muss eine Reform der Grundsteuer verfassungsgemäß sein, aber darf auch die Finanzämter, Bürger und Kommunen nicht überlasten. Die Grundsteuer muss einfach, transparent und aufkommensneutral ausgestaltet sein.

Finanzminister Hilbers: “Ich habe Zweifel, dass der vorgelegte Gesetzentwurf diese Ansprüche erfüllt und erhoffe mir, dass das Verfassungsgericht, welches nächste Woche diesbezüglich verhandelt, einfachere Möglichkeiten zur Findung einer verfassungsgemäßen Bemessungsgrundlage zulässt.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2018

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